Mitglieder

Mitglied
Werden

möglichkeiten
für Mitgliedschaften
und Voraussetzungen

Aktivmitglieder

Voraussetzungen:

  • Ein Masterdiplom einer staatlich- oder ECIA anerkannten Hochschulausbildung im Bereich Innenarchitektur oder Architektur oder ein entsprechender akademischer Abschluss für Innenarchitektur, Architektur oder Design; Nachweis einer einschlägigen Praxiszeit von 1 Jahr inklusive einem Portfolio mit eigenständig erarbeiteten Projekten;
  • Ein Bachelordiplom einer staatlich- oder ECIA anerkannten Hochschulausbildung, Fachrichtung Innenarchitektur oder Architektur; Nachweis einer einschlägigen Praxiszeit von drei Jahren inklusive einem Portfolio mit eigenständig erarbeiteten Projekten;
  • Abschluss einer österreichischen HTL, Abschluss einer BHS für Innenarchitektur, Raum- und Objektgestaltung (vormals Innenraumgestaltung und Möbelbau) mit Diplomprüfung; die Führung der Standesbezeichnung „Ingenieur“ , verliehen durch das österreichische Bundesministerium für Wirtschaft, und eine Gesamtpraxis von 6 Jahren inklusive einem Portfolio mit eigenständig erarbeiteten Projekten.
  • Für Antragsteller, die die Ausbildungskriterien erfüllen und ihre planende Tätigkeit im autonomen Bereich der Innenarchitektur und im Rahmen eines gleichzeitig von diesen geführten  Handels-, Produktions- oder ähnlichen Betriebes ausüben, ist erforderlich, dass die Leistungen für die Planungen innerhalb eines klar erkennbaren, vom übrigen Betrieb getrennten Wirtschaftskörpers verrechnet werden. Eine vereinheitlichte Abrechnung von Lieferungen oder Leistungen des Betriebes muss von den reinen Planungsleistungen gesondert in Rechnung gestellt werden.

Vorausetzungen:

  • Ein Bachelordiplom einer staatlich- oder ECIA anerkannten Hochschulausbildung, Fachrichtung Innenarchitektur oder Architektur; Nachweis einer einschlägigen Praxiszeit von einem Jahr inklusive einem Portfolio mit eigenständig erarbeiteten Projekten;
  • Abschluss einer österreichischen HTL, Abschluss einer BHS für Innenarchitektur, Raum- und Objektgestaltung (vormals
    Innenraumgestaltung und Möbelbau) mit Diplomprüfung; die Führung der Standesbezeichnung „Ingenieur“ , verliehen durch das österreichische Bundesministerium für Wirtschaft, und eine Gesamtpraxis von 4 Jahren inklusive einem Portfolio mit eigenständig erarbeiteten Projekten.

 

Um danach InnenarchitektIn BÖIA zu werden, ist nach einer Laufzeit von mindestens zwei Jahren ein Nachweis aus dieser Zeit mit eigenen Projekten als Qualifikation vorzulegen.

Vorausetzungen:

  • Ein Masterdiplom einer staatlich- oder ECIA anerkannten Hochschulausbildung in Bereich Innenarchitektur oder Architektur oder ein entsprechender akademischer Abschluss für Innenarchitektur, Architektur oder Design;
  • Ein Bachelordiplom einer staatlich- oder ECIA anerkannten Hochschulausbildung, Fachrichtung Innenarchitektur oder Architektur;
  • Abschluss einer österreichischen HTL, Abschluss einer BHS für Innenarchitektur, Raum- und Objektgestaltung (vormals.
    Innenraumgestaltung und Möbelbau) mit Diplomprüfung;

 

Die Jungmitgliedschaft erlischt automatisch nach Erreichen der vorgeschriebenen Praxiszeit. Danach kann das Ansuchen um eine Vollmitgliedschaft gestellt werden.

Mitglieder die bereits Mitglied einer ausländischen ECIA-Mitgliederorganisation sind, können auf Anfrage auch dem BÖIA beitreten.

In besonderen Fällen können auch Ausnahmen gemacht werden, wenn die notwendige Ausbildung nicht absolviert wurde, aber eine vergleichbare Aneignung von Wissen und Erfahrung nachgewiesen werden kann.

: Bewerbung um Mitgliedschaft

Ihre Bewerbung mit den notwendigen Unterlagen und ein ausgefertigtes Aufnahmeformular senden Sie bitte an: bewerbung@innenarchitekten.at

Nach Prüfung der Unterlagen entscheidet der BÖIA-Vorstand oder die Aufnahmekommission über die Aufnahme bzw. den Mitgliederstatus.

Plattform Innenarchitektur

Gute Innenarchitektur lebt von einer Kombination aus breitgefächertem Wissen, Kommunikation, Erfahrungsaustausch und gegenseitigem Verständnis der Gruppierungen rund um die Innenarchitektur. Daher ist die Plattform Innenarchitektur mit Mitgliedern aus Bereichen der Wirtschaft, Bildung, Ausbildung, Vereinen, Institutionen und Printmedien ein wesentlicher Teil des BÖIA.

Das sind bestimmte Mitglieder, die vom Vorstand ernannt werden, zB Pädagogen der Werkstätten der Ausbildungseinrichtungen, etc.

Die Studentenmitgliedschaft erlischt automatisch nach Erreichen des fachspezifischen Studienabschlusses. Danach besteht die Möglichkeit, als Jungmitglieder im Verein zu bleiben.

Voraussetzungen:

  • Ein Bachelor- oder Masterstudium einer staatlich- oder ECIA anerkannten Hochschulausbildung in Bereich Innenarchitektur oder Architektur oder einer entsprechender akademischen Bildungsstätte für Innenarchitektur, Architektur oder Design;
  • Besuch einer österreichischen HTL für Innenarchitektur, Raum- und Objektgestaltung (vormals.
    Innenraumgestaltung und Möbelbau) 4.–5. Jahrgang, bzw. Kolleg.

Für alle weiteren Personen, welche die Aufnahmebedingungen nicht erfüllen, aber am aktiven Vereinsleben teilnehmen wollen, gibt es die Möglichkeit als freies Mitglied beizutreten.

Vorteile dabei zu sein

  • Gute Kontakte zu den Aktivmitgliedern und Möglichkeit des Informationsaustausches;
  • Vertretung gemeinsamer Ziele der Innenarchitektur in der Öffentlichkeit, gemeinsame Reaktion auf Erfordernisse und Trends;
  • Online-Präsenz auf der Website des BÖIA;
  • Beteiligung an unseren Aktivitäten;
  • Verbreitung und Bewerbung neuer Produkte, Ausbildungsmöglichkeiten und Innovationen über den BÖIA
  • Feedback aus der Praxis über Produkte
  • Hilfe bei der Organisation von Events, Vorträgen und Schulungen
  • Werbeeinschaltung in den Veröffentlichungen des BÖIA

Der BÖIA erwartet von einem Kooperationspartner, je nach dessen Möglichkeit:  

  • Stärkung eines Bewusstseins für hochwertige Innenarchitektur in Österreich
  • Zusammenarbeit bei Aus und Weiterbildung, Mitgestaltung bzw. Unterstützung
  • Durchführung von Seminaren, Events und Vorträgen in den Firmen bzw. Ausbildungsstätten in ganz Österreich
  • Organisation von Firmenführungen und Vorträge von Firmenkooperationspartner
  • Spezielle Werbung und Information für unsere Mitglieder
  • Innovative Vorschläge für Schulungen, Diplomarbeiten und Forschung
  • Ausschreibungen von Wettbewerben über den BÖIA
  • Unterstützung bei Prämierungen heraus ragender Arbeiten und Projekte
  • Finanzielle Unterstützung bei Sonderveranstaltungen und Events des BÖIA
  • Unterstützung der BÖIA Mitglieder bei Einladungen, Messekarten und ähnlichem

: Benötigte Unterlagen

Folgende Unterlagen benötigen wir für Ihr Ansuchen

(abhängig vom gewünschten Mitgliederstatus):

InnenarchitektInnen BÖIA und InnenraumgestalterInnen BÖIA:

Jungmitglieder:

Studentenmitglieder und freie Mitglieder:

Kooperationspartner, Assoziierte Mitglieder, Gastmitglieder und Ausnahmeregelungen:

: Mitgliedsbeiträge

Selbstständige InnenarchitektInnen BÖIA

€ 220,00

Selbständige InnenraumgestalterInnen BÖIA
Selbstständige InnenarchitektInnen BÖIA im ersten Jahr
Unselbstständigen Aktivmitglieder
(z.B. Angestellte oder im Lehrberuf Tätige)

€ 160,00

Jungmitglieder
Freie Mitglieder
Assoziierte Mitglieder 
(z.B. PädagogenInnen in den Werkstätten  der Ausbildungseinrichtungen)

€ 100,00

Altmitglieder (Ehemalige Aktivmitglieder im Ruhestand, die das 65. Altersjahr vollendet haben)
Studentenmitglieder  

€ 50,00

Kooperationspartner
Die Mitgliedsbeiträge sind nach den Größen der Gruppe gestaffelt. Bei Interesse kontaktieren Sie uns unter boeia@innenarchitekten.at