InnenarchitektInnen sind Mitglieder, die eine entsprechende höhere Ausbildung und Praxis nachweisen können und selbstständig oder unselbständig als InnenarchitektInnen tätig sind.
Voraussetzungen:
Ein Masterdiplom einer staatlich- oder ECIA anerkannten Hochschulausbildung im Bereich Innenarchitektur oder Architektur oder ein entsprechender akademischer Abschluss für Innenarchitektur, Architektur oder Design; Nachweis einer einschlägigen Praxiszeit von 1 Jahr inklusive einem Portfolio mit eigenständig erarbeiteten Projekten;
Ein Bachelordiplom einer staatlich- oder ECIA anerkannten Hochschulausbildung, Fachrichtung Innenarchitektur oder Architektur; Nachweis einer einschlägigen Praxiszeit von drei Jahren inklusive einem Portfolio mit eigenständig erarbeiteten Projekten;
Abschluss einer österreichischen HTL, Abschluss einer BHS für Innenarchitektur, Raum- und Objektgestaltung (vormals Innenraumgestaltung und Möbelbau) mit Diplomprüfung; die Führung der Standesbezeichnung „Ingenieur“ , verliehen durch das österreichische Bundesministerium für Wirtschaft, und eine Gesamtpraxis von 6 Jahren inklusive einem Portfolio mit eigenständig erarbeiteten Projekten.
Für Antragsteller, die die Ausbildungskriterien erfüllen und ihre planende Tätigkeit im autonomen Bereich der Innenarchitektur und im Rahmen eines gleichzeitig von diesen geführten Handels-, Produktions- oder ähnlichen Betriebes ausüben, ist erforderlich, dass die Leistungen für die Planungen innerhalb eines klar erkennbaren, vom übrigen Betrieb getrennten Wirtschaftskörpers verrechnet werden. Eine vereinheitlichte Abrechnung von Lieferungen oder Leistungen des Betriebes muss von den reinen Planungsleistungen gesondert in Rechnung gestellt werden.
Wurde die benötigte Ausbildung und ein Teil der Praxis bereits absolviert, besteht die Möglichkeit, in den letzten zwei Jahren der Gesamtpraxiszeit um eine/n InnenraumgestalterIn des BÖIA anzusuchen um bereits selbstständig arbeiten zu können.
Vorausetzungen:
Ein Bachelordiplom einer staatlich- oder ECIA anerkannten Hochschulausbildung, Fachrichtung Innenarchitektur oder Architektur; Nachweis einer einschlägigen Praxiszeit von einem Jahr inklusive einem Portfolio mit eigenständig erarbeiteten Projekten;
Abschluss einer österreichischen HTL, Abschluss einer BHS für Innenarchitektur, Raum- und Objektgestaltung (vormals
Innenraumgestaltung und Möbelbau) mit Diplomprüfung; die Führung der Standesbezeichnung „Ingenieur“ , verliehen durch das österreichische Bundesministerium für Wirtschaft, und eine Gesamtpraxis von 4 Jahren inklusive einem Portfolio mit eigenständig erarbeiteten Projekten.
Um danach InnenarchitektIn BÖIA zu werden, ist nach einer Laufzeit von mindestens zwei Jahren ein Nachweis aus dieser Zeit mit eigenen Projekten als Qualifikation vorzulegen.
Absolventinnen, die noch nicht die vorgeschriebene Praxisdauer für eine Vollmitgliedschaft nachweisen können, haben die Möglichkeit als Jungmitglieder beizutreten.
Vorausetzungen:
Ein Masterdiplom einer staatlich- oder ECIA anerkannten Hochschulausbildung in Bereich Innenarchitektur oder Architektur oder ein entsprechender akademischer Abschluss für Innenarchitektur, Architektur oder Design;
Ein Bachelordiplom einer staatlich- oder ECIA anerkannten Hochschulausbildung, Fachrichtung Innenarchitektur oder Architektur;
Abschluss einer österreichischen HTL, Abschluss einer BHS für Innenarchitektur, Raum- und Objektgestaltung (vormals.
Innenraumgestaltung und Möbelbau) mit Diplomprüfung;
Die Jungmitgliedschaft erlischt automatisch nach Erreichen der vorgeschriebenen Praxiszeit. Danach kann das Ansuchen um eine Vollmitgliedschaft gestellt werden.
In besonderen Fällen können auch Ausnahmen gemacht werden, wenn die notwendige Ausbildung nicht absolviert wurde, aber eine vergleichbare Aneignung von Wissen und Erfahrung nachgewiesen werden kann.
Gute Innenarchitektur lebt von einer Kombination aus breitgefächertem Wissen, Kommunikation, Erfahrungsaustausch und gegenseitigem Verständnis der Gruppierungen rund um die Innenarchitektur. Daher ist die Plattform Innenarchitektur mit Mitgliedern aus Bereichen der Wirtschaft, Bildung, Ausbildung, Vereinen, Institutionen und Printmedien ein wesentlicher Teil des BÖIA.
Assoziierte Mitglieder
Das sind bestimmte Mitglieder, die vom Vorstand ernannt werden, zB Pädagogen der Werkstätten der Ausbildungseinrichtungen, etc.
Studenten einer einschlägigen Ausbildungsstätten für Innenarchitektur, die ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben können als Studentenmitglieder beitreten. Die Studentenmitgliedschaft erlischt automatisch nach Erreichen des fachspezifischen Studienabschlusses. Danach besteht die Möglichkeit, als Jungmitglieder im Verein zu bleiben.
Voraussetzungen:
Ein Bachelor- oder Masterstudium einer staatlich- oder ECIA anerkannten Hochschulausbildung in Bereich Innenarchitektur oder Architektur oder einer entsprechender akademischen Bildungsstätte für Innenarchitektur, Architektur oder Design;
Besuch einer österreichischen HTL für Innenarchitektur, Raum- und Objektgestaltung (vormals.
Innenraumgestaltung und Möbelbau) 4.–5. Jahrgang, bzw. Kolleg.
Für alle weiteren Personen, welche die Aufnahmebedingungen nicht erfüllen, aber am aktiven Vereinsleben teilnehmen wollen, gibt es die Möglichkeit als freies Mitglied beizutreten.
Ihre Bewerbung mit den notwendigen Unterlagen und ein ausgefertigtes Aufnahmeformular senden Sie bitte an: bewerbung@innenarchitekten.at. Nach Prüfung der Unterlagen entscheidet der BÖIA-Vorstand oder die Aufnahmekommission über die Aufnahme bzw. den Mitgliederstatus.
Folgende Unterlagen benötigen wir für Ihr Ansuchen (abhängig vom gewünschten Mitgliederstatus):
InnenarchitektInnen BÖIA und InnenraumgestalterInnen BÖIA:
Angaben zur Ausbildung und eine beglaubigte Kopie des Abschlussdokuments der jeweiligen Ausbildungsstätte, durch das die Erfüllung der Anforderungen nachgewiesen wird.
Bei HTL-Absolventen der Nachweis über die Standesbezeichnung Ingenieur.
Angaben über berufliche Erfahrung und aktuelle berufliche Tätigkeiten.
Arbeitszeugnisse über die Qualifikation und ein Portfolio mit eigenen Projekten. Angestellte müssen nachweisen können, dass sie die eingereichten Arbeiten selbständig erarbeitet haben.
Jungmitglieder:
Angaben zur Ausbildung und eine beglaubigte Kopie des Abschlussdokuments der jeweiligen Ausbildungsstätte, durch das die Erfüllung der Anforderungen nachgewiesen wird.
Studentenmitglieder und freie Mitglieder:
Angaben zu Ausbildung und beruflicher Erfahrung, wenn vorhanden
Zur Fortsetzung der Mitgliedschaft benötigen wir einen jährlichen Studiennachweis
Kooperationspartner, Assoziierte Mitglieder, Gastmitglieder und Ausnahmeregelungen:
Senden Sie uns bitte ein Email und wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung über das weitere Vorgehen.
Mitgliedsbeiträge
Selbstständige InnenarchitektInnen BÖIA
€ 220,00
Selbständige InnenraumgestalterInnen BÖIA Selbstständige InnenarchitektInnen BÖIA im ersten Jahr Unselbstständigen Aktivmitglieder (z.B. Angestellte oder im Lehrberuf Tätige)
€ 160,00
Jungmitglieder Freie Mitglieder Assoziierte Mitglieder (z.B. PädagogenInnen in den Werkstätten der Ausbildungseinrichtungen)
€ 100,00
Altmitglieder (Ehemalige Aktivmitglieder im Ruhestand, die das 65. Altersjahr vollendet haben) Studentenmitglieder
€ 50,00
Kooperationspartner Die Mitgliedsbeiträge sind nach den Größen der Gruppe gestaffelt. Bei Interesse kontaktieren Sie uns unter boeia@innenarchitekten.at