Mitglieder

Mitglied
Werden

möglichkeiten
für Mitgliedschaften
und Voraussetzungen

Aktivmitglieder

Voraussetzungen:

  • Ein Masterdiplom einer staatlich- oder ECIA anerkannten Hochschulausbildung im Bereich Innenarchitektur oder Architektur oder ein entsprechender akademischer Abschluss für Innenarchitektur, Architektur oder Design; Nachweis einer einschlägigen Praxiszeit von 1 Jahr inklusive einem Portfolio mit eigenständig erarbeiteten Projekten;
  • Ein Bachelordiplom einer staatlich- oder ECIA anerkannten Hochschulausbildung, Fachrichtung Innenarchitektur oder Architektur; Nachweis einer einschlägigen Praxiszeit von drei Jahren inklusive einem Portfolio mit eigenständig erarbeiteten Projekten;
  • Abschluss einer österreichischen HTL, Abschluss einer BHS für Innenarchitektur, Raum- und Objektgestaltung (vormals Innenraumgestaltung und Möbelbau) mit Diplomprüfung; die Führung der Standesbezeichnung „Ingenieur“ , verliehen durch das österreichische Bundesministerium für Wirtschaft, und eine Gesamtpraxis von 6 Jahren inklusive einem Portfolio mit eigenständig erarbeiteten Projekten.
  • Für Antragsteller, die die Ausbildungskriterien erfüllen und ihre planende Tätigkeit im autonomen Bereich der Innenarchitektur und im Rahmen eines gleichzeitig von diesen geführten  Handels-, Produktions- oder ähnlichen Betriebes ausüben, ist erforderlich, dass die Leistungen für die Planungen innerhalb eines klar erkennbaren, vom übrigen Betrieb getrennten Wirtschaftskörpers verrechnet werden. Eine vereinheitlichte Abrechnung von Lieferungen oder Leistungen des Betriebes muss von den reinen Planungsleistungen gesondert in Rechnung gestellt werden.

Vorausetzungen:

  • Ein Masterdiplom einer staatlich- oder ECIA anerkannten Hochschulausbildung in Bereich Innenarchitektur oder Architektur oder ein entsprechender akademischer Abschluss für Innenarchitektur, Architektur oder Design;
  • Ein Bachelordiplom einer staatlich- oder ECIA anerkannten Hochschulausbildung, Fachrichtung Innenarchitektur oder Architektur;
  • Abschluss einer österreichischen HTL, Abschluss einer BHS für Innenarchitektur, Raum- und Objektgestaltung (vormals.
    Innenraumgestaltung und Möbelbau) mit Diplomprüfung;

 

Die Jungmitgliedschaft erlischt automatisch nach Erreichen der vorgeschriebenen Praxiszeit. Danach kann das Ansuchen um eine Vollmitgliedschaft gestellt werden.

Mitglieder die bereits Mitglied einer ausländischen ECIA-Mitgliederorganisation sind, können auf Anfrage auch dem BÖIA beitreten.

In besonderen Fällen können auch Ausnahmen gemacht werden, wenn die notwendige Ausbildung nicht absolviert wurde, aber eine vergleichbare Aneignung von Wissen und Erfahrung nachgewiesen werden kann.

: Bewerbung um Mitgliedschaft

Ihre Bewerbung mit den notwendigen Unterlagen und ein ausgefertigtes Aufnahmeformular senden Sie bitte an: bewerbung@innenarchitekten.at

Nach Prüfung der Unterlagen entscheidet der BÖIA-Vorstand oder die Aufnahmekommission über die Aufnahme bzw. den Mitgliederstatus.

Plattform Innenarchitektur

Gute Innenarchitektur lebt von einer Kombination aus breitgefächertem Wissen, Kommunikation, Erfahrungsaustausch und gegenseitigem Verständnis der Gruppierungen rund um die Innenarchitektur. Daher ist die Plattform Innenarchitektur mit Mitgliedern aus Bereichen der Wirtschaft, Bildung, Ausbildung, Vereinen, Institutionen und Printmedien ein wesentlicher Teil des BÖIA.

Das sind bestimmte Mitglieder, die vom Vorstand ernannt werden, zB Pädagogen der Werkstätten der Ausbildungseinrichtungen, etc.

Die Studentenmitgliedschaft erlischt automatisch nach Erreichen des fachspezifischen Studienabschlusses. Danach besteht die Möglichkeit, als Jungmitglieder im Verein zu bleiben.

Voraussetzungen:

  • Ein Bachelor- oder Masterstudium einer staatlich- oder ECIA anerkannten Hochschulausbildung in Bereich Innenarchitektur oder Architektur oder einer entsprechender akademischen Bildungsstätte für Innenarchitektur, Architektur oder Design;
  • Besuch einer österreichischen HTL für Innenarchitektur, Raum- und Objektgestaltung (vormals.
    Innenraumgestaltung und Möbelbau) 4.–5. Jahrgang, bzw. Kolleg.

Für alle weiteren Personen, welche die Aufnahmebedingungen nicht erfüllen, aber am aktiven Vereinsleben teilnehmen wollen, gibt es die Möglichkeit als freies Mitglied beizutreten.

: Benötigte Unterlagen

Folgende Unterlagen benötigen wir für Ihr Ansuchen

(abhängig vom gewünschten Mitgliederstatus):

InnenarchitektInnen BÖIA und InnenraumgestalterInnen BÖIA:

Jungmitglieder:

Studentenmitglieder und freie Mitglieder:

: Mitgliedsbeiträge

Innenarchitekt:innen BÖIA (Vollmitglied) 1A-D

€ 240,00

Jungmitglieder 1E
Freies Mitglied 2B

€ 110,00

Unterstützendes Mitglied 2C
Studentenmitglied 2A

€ 50,00

Kooperationspartner
Die Mitgliedsbeiträge sind nach Leistungspaketen gestaffelt. Bei Interesse kontaktieren Sie uns unter boeia@innenarchitekten.at

Aufnahme - Antrag

: Art der Mitgliedschaft
: Angaben zur Person
: Schuldbildung
: Bisherige Tätigkeiten mit Angabe der Zeiten
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