Die Bundesregierung hat einen Härtefallfonds für Selbständige in akuter finanzieller Notlage ins Leben gerufen:
Die Abwicklung erfolgt über die Wirtschaftskammer und besteht in Phase 1 aus einem einmaligen finanziellen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, bzw. in Phase 2 eine zeitlich begrenzte Unterstützung
Der Zuschuss kann bis Ende 2020 beantragt werden.
Informationen und Anträge unter:
https://wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html
Die aktuellen Förderrichtlinien finden Sie unter:
https://wko.at/service/haertefall-fonds-foerderrichtlinien.html
Lesen Sie auch das Schreiben der Berufsvereinigung der Bildenden Künstler Österreichs bezüglich einer finanziellen Unterstützung von Kunstschaffenden:
Den Künstlersozialversicherungsfond finden Sie hier:
https://ksvf.at/startseite.html
Sonderregelung betreffend Coronavirus der BMF:
Steuerliche Sonderregelungen betreffend Coronavirus
Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage, Ratenzahlungen und Stundungen der Beiträge zur Sozialversicherung der Selbständigen (SVS)
Infos und Formulare unter:
Die Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen und Arch+Ing bieten auf Ihrer Website eine Fülle von Informationen über den Härtefallfonds, das Kurzarbeits Zeitmodell für Mitarbeiter und baustellenrelevante Details:
Nützliche Links zum Onlinekaufen inÖsterreich:
https://www.wko.at/service/eintragen-plattform-regional-einkaufen.html